Moskau, 4. September 2024 – Russland hat seine Gesetze über die Weltraumaktivitäten und die Staatliche Korporation (GK) Roskosmos novelliert. Das berichtet die Zeitung Iswestija am Mittwoch unter Berufung auf den Pressedienst des Ministerrates der Russischen Föderation. Danach müssen ab sofort russische Bürger und Organisationen, die Objekte vom russischen Territorium oder vom Ausland aus in den Weltraum schicken wollen, diese bei der GK registrieren lassen. Das gelte auch für Objekte, die bereits gestartet wurden, hieß es.
Eine derartige Pflicht bestehe in der aktuellen Gesetzgebung nicht, betonte die Raumfahrtbehörde. Deshalb hätten die Regulierungsorgane derzeit „kein aktuelles Bild“ von den gesamten russischen Orbitalgruppierungen.